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  Einige empfehlenswerte Regeln:
 
   

Türen in der Wohnung und insbesondere die Schlafzimmertür nachts schließen.

Stecker ziehen und Strom abschalten, wo immer möglich.

Als besten vorbeugenden Schutz Rauchmelder da installieren, wo ein Brand ausbrechen kann und wo man geweckt werden möchte.

Die elektrischen Licht- und Kraftanlagen durch eine Elektrofachkraft alle vier Jahre überprüfen lassen.

Alle elektrischen Verbraucher regelmäßig überprüfen lassen, eine Sichtkontrolle kann in vielen Fällen schon hilfreich sein.

Wir sind Ihnen gern behilflich und machen Ihnen bei Bedarf ein Angebot, bilden Ihre Mitarbeiter entsprechend aus und beraten Sie, Ihren Architekten und Ihre Behörden.






   
 








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/ Dienstleistungen/

  • Brandschutzberatungen
    Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheit
       
  • Risikoanalyse
    Ihres Betriebes, Aufzeigen vorhandener Gefahren
       
  • Brandschutzkonzept
    Richtige Kommunikation in Ihrem Betrieb:

  • Neuberatung
    Vorplanung eines kostengünstigen und gut geschützten Gebäudes

  • Ausbildung
    Ihres Brandschutzbeauftragten, Ihrer Mitarbeiter, Umgang mit Schweißscheinen

  • Infrarot Thermografie in elektrischen Anlagen
    Richtiges Prüfen und Instand halten Ihrer elektrischen Licht- und Kraftanlagen

  • Organisatorischer Brandschutz
    Begleitung der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen

  • Richtiger Versicherungsschutz Ihres Unternehmens/Konzerns

  • Brandursachenermittlung

  • Fachvorträge bei Veranstaltungen und Messen

  • Veröffentlichungen in Fachzeitschriften
    Beispiel: VDI Nachrichten

    Für jedes private oder gewerbliche Gebäude sollte unbedingt ein passendes Brandschutzkonzept erstellt
    und umgesetzt werden, ganz gleich, ob es sich um ein neues, umgerüstetes oder älteres Bauwerk handelt.
    Das dient nicht nur der eigenen Sicherheit von Menschen und Einrichtungen,
    sondern auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und versicherungsrechtlicher Vertragsbedingungen
    .
        
    Durch Brandschutzmaßnahmen soll die Entstehung von Bränden verhindert und die Ausbreitung begrenzt, aber auch erreicht werden, dass Brände möglichst schon im Entstehen erkannt und bekämpft sowie Gefahren für Menschen und Sachwerte abgewendet werden. Ein wirkungsvoller Brandschutz kann nur durch ein auf das Gebäude bzw. den Betreib abgestimmtes Gesamtkonzept erreicht werden, indem die in diesen Richtlinien enthaltenen Einzelmaßnahmen optimal kombiniert werden.

    Baulicher Brandschutz

    Hohe Brandlasten und das Abbrandverhalten der Stoffe begünstigt die Brandausbreitung, erschweren die Brandbekämpfung und führen damit in vielen Fällen zu Totalschäden. Um dieser Gefahr zu begegnen, sollten deshalb zur Errichtung von Bauwerken soweit möglich nichtbrennbare Bau-, Dämmstoffe und Bauteile verwendet werden. Die Wirksamkeit der Maßnahmen des baulichen Brandschutzes wird wesentlich beeinflusst von der Anordnung der räumlichen bzw. baulichen Trennung und der Tragwerke sowie dem Brandverhalten der hierbei verwendeten Baustoffe.

    Brandschutz durch Information

    Über alle Brandgefahren in einem Gebäude müssen tatsächlich oder möglicherweise betroffene Personen entsprechend informiert werden, und zwar auch darüber, was sie im Brandfall zu tun haben und wie sie selbst im Notfall das Gebäude verlassen können. Brandmelder schützen in erster Linie schlafende Personen, da die durch ihren akustischen Alarm eine Weckfunktion einnehmen.

    Für Gebäude ab einer Größe von 5000 m² und mehr muss ein Brandschutzbeauftragter benannt und ausgebildet werden. Für alle Brandgefahren müssen ausreichende Löschmöglichkeiten vorgehalten werden. Bei allen Gebäude- und Nutzungsänderungen muss das Brandschutzkonzept angepasst werden.

    Bei erhöhten Schadenrisiko wie bspw. Hoher Brandbelastung, rascher Brandausweitung oder hoher Werte sind selbsttätige ortsfeste Feuerschutzanlagen zu empfehlen. Diese können Brände im Entstehungsstadium erkennen, melden und/oder bekämpfen. Sie sind dann empfehlenswert, wenn ein rascher und wirksamer manueller Löschangriff durch die Feuerwehr nicht möglich ist.

    Die Zugänglichkeit zum Grundstück und zum Gebäude ist für die Feuerwehr eine der Grundvoraussetzungen für den erfolgreichen Lösch- und Rettungseinsatz. Auf dem Grundstück und am Gebäude müssen deshalb Feuerwehrzufahrten, Durchfahrten, Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge und Bewegungsflächen vorhanden sein.

                  

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